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ERLAUBNIS GEMÄSS § 11 TSCHG



Wegen einer Gesetzesänderung des § 11 Tierschutzgesetzes, durfte auch ich mich, trotz mehr als 15 jähriger Erfahrung in der Hundeausbildung , vielfältiger Fortbildungen und des Ausbilderausweises ( BLV ) , einer intensiven dreiteiligen Prüfung vor einer Expertenkommission des Veterinäramtes München unterziehen.


Die Prüfung bestand aus drei umfangreichen Blöcken :

Einem einstündigen multiple Choice Test in dem tiefgreifend Kenntnisse in Kynologie, Ethologie, Krankheitslehre und Rechtskunde abgefragt wurden.

Sodann erfolgte eine mehrstündige Überprüfung von theoretischen Kenntnissen des Hundeverhaltens und Ausbildungsmethoden.

Anschließend eine praktische Überprüfung von Ausbildungsmethoden unter zu Hilfenahme eines unbekannten Mensch - Hund - Teams


Mit Bescheid vom 14.10.15 erhielt ich nun endlich meine unbefristete Erlaubnis gemäß § 11 TSchG durch die LH München, als Hundetrainerin und Verhaltensberaterin.


Auch darf ich, wie bisher, sogenannte Kampfhunde ausbilden.